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22. Die Teilung des Merfelder Bruches

Am 31.3.1840 trug der Herzog von Croy-Dülmen, als Eigentümer der Güter Merfeld und Merode auf Teilung des Merfelder Bruchs bei der General-Kommission zu Münster an. Als er 1836 das Rittergut erwarb, hatte er sogleich den Rechtsstreit um das Eigentum des Bruches gegen die Eingesessenen der Gemeinde aufgenommen. 1838 war ihm durch Urteil des Oberlandesgerichts zu Münster das ausschließliche Eigentum des Brokes zuerkannt worden. Das Urteil war in der Revisions-Instanz in Berlin bestätigt worden.

Berechtigte des Bruchs waren die 2 Häuser Merfeld und Merode, die 84 Einwohnerstätten, die Sonntags- und die Feiertags-Vikarie, die Schule, die Gemeinde, sowie 20 Neubauern. Letzteren wurde im Wege der Güte eine Landabfindung im Werte von je 16 Tlr. bewilligt. Die Flächengröße des Teilungsmasse betrug 7329 Morgen; sie wurde abgeschätzt zu 63 145 Tlr. Vor dem Abschlusse mußten mehrere Streitigkeiten im Prozeßwege zum Austrag gebracht werden: Die sämtlichen Merfelder Eingesessenen beanspruchten das Recht, im Bruche Torf zum Verkaufen stechen und Holz dort hauen zu dürfen; Stegemann und 11 Genossen aus Merfeld nahmen das Recht in Anspruch, wilde Pferde im Brok halten zu können; Bakenecker in Welte wollte auch Rechte dort haben. Sie wurden sämtlich mit ihren Ansprüchen 1844, bezw. 1845 abgewiesen. Doch erst 1856 wurde der Teilungsvertrag zu Merfeld unterzeichnet und im selben Jahre von der Generalkommission bestätigt. Herzog von Croy erhielt trotz seines Eigentums nur etwa ¼ der Masse zum uneingeschränkten Eigentum, nämlich eine Abfindung von 1900 Morgen zum Schätzwerte von 16290 Tlr.