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21. Merfeld bei der Teilung der Börnster Mark

(Teilungsprozeß vom 18.12.1833.)

1831 war die Teilung der Börnster Mark beantragt und von der Generalkommission zu Münster beschlossen worden. Die Mark wurde bis dahin zur Viehhude mit allen Arten Vieh und zum Plaggenmat benutzt. Die in früherer Zeit stattgefundene Holznutzung hatte aufgehört, nachdem das Holz in den letzten Jahrhunderten mit Ausnahme weniger Anschüsse verschwunden war.

Außer den Markenberechtigten in der Bauerschaft Börnste war eine Menge Eingesessener der Gemeinde Merfeld zur Weide und beschränktem Plaggenmat beteiligt. Ihr Recht wurde gleich einem Drittel der Mark betrachtet. Von den 66 Berechtigten traten 1813 bei der französischen Grunsteuer-Einführung 52 ihr Recht an die Börnster Markgenossen ab. Sie haben sich auch bei der 1831 beschlossenen Teilung der Mark nicht weiter gemeldet. So erhielten die Börnster 92/99 und die Merfelder 7/99 der ganzen, 2370 Morgen betragenden Teilungsfläche. Aus dem 52/99 des Merfelder Drittels wurden dem Freiherrn von Merode 2 v. H. für das Heimfallrecht vergütet.

Das Markenrecht der Merfelder in der Börnster Mark wurde ausgeübt durch Weide mit Rindvieh und Pferden, sowie Plaggenmat auf einem kleinen Heidegrund. Sonach waren als Berechtigte in Merfeld bei der Teilung der Mark verblieben 1. 2.) Haus Merfeld und Haus Merode, 3.-7.) die Kötter Beckschlüter, Haake, Jäger, Mühlenbäumer, Stegehake, 8.-9.) die Halbzeller Dieckkämper und Specht. 10-14.) die Zeller Elbert, Kumann, Mensmann, Schultebein und Wautmann.

Jeder der Merfelder Berechtigten erhielt einen Anteil im Werte von je 106 Tlrn. zur Größe von 5-13 Morgen. Der Teilungsrezeß wurde 1835 von der General-Kommission genehmigt.

(Weiteres vergl. S 89 fl. In „Dülmen u. seine Siedelstätten“.)