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20. Der Verkauf des Ritterguts Merfeld 1836

Ueber volle 30 Jahre ist Freiherr Theodor von Merode im Besitze des Ritterguts Merfeld gewesen. Dann scheinen Krankheit und die Ueberschuldung der Güter ihn zum Verkaufe an Herzog von Croy bestimmt zu haben. So gelangte Herzog Alfred von Croy durch Vertrag vom 22.4.1836 in das Eigentum des hochadligen Guts Merode (801 Morgen), Merfeld (478), der Bauerngüter Ueding (221), Winkelhues (72), Rampe (54) und Brox in Welte (98), des Rövekamps-Busches, des Guts Trockelhove in Altlünen (54) und des Anteils an der Nieninghove bei Coesfeld (45 Morgen) nebst den zugehörigen Zehnten, Gefällen und Pächten, sowie der ausstehenden Hypotheken-Kapitalien. Als Kaufpreis wurde vereinbart für die Grundbesitzungen 133 593 Tlr. - für die Zehnten usw. 46 496 Tlr. - für die ausstehenden Kapitalien 9 911 Tlr. - insgesamt 190 000 Tlr. Die Berichtigung des Kaufgeldes geschah durch Zahlung einer Leibrente auf Lebenszeit des Verkäufers von jährlich 2 000 Tlr., welche mit einem Wohnungs- und Nutzungsrecht im Schlosse auf 20000 Tlr. berechnet wurde; an Hypotheken-Schulden wurden übernommen 134 000,00 Tlr. - an Frhrn. von Lilien-Borg war als Abfindung der verstorbenen Freifrau zu zahlen 24466 Tlr. und an bar nach ½ jähriger Kündigung 1534 Tlr.

Der Verkäufer leistete keine Gewähr für den Ausfall der noch unentschiedenen Prozesse wegen Anerkennung des Eigentums des Merfelder Bruchs, sowie wegen der an Haus Merode und Merfeld von den ehemaligen Hörigen und Erbpächtern zu leistenden Spann- und Handdienste, nach einer gewissen Reihenfolge, endlich wegen Anerkennung der Spinn- und Dienstpflicht. Die Prozesse hatte zum Teil der Fürst von Bretzenheim beim Reichskammergericht angestrengt.

Freiherr von Merode hatte das Archiv über die veräußerten Gegenstände auf Verlangen sofort an den Käufer auszuliefern. Doch ist dasselbe (nach v.Noel) höchst unvollständig und unordentlich an die Herzoglich Croysche Verwaltung abgegeben worden. Nach Wiesmann hat der Baron v. Merfeld die meisten Hexenprozeß-Akten vernichten lassen.

Doch die neue Herrschaft hat das Schloß nie bewohnt, einer ihrer Beamten zog hinein, während die großen Grundflächen stückweise in Pacht abgegeben wurden. Freiherr v. Merode starb schon 1838.

Seit einigen Jahren ist das Schloß an Landtagsabgeordneten Baron von Papen vermietet.