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24. Die Bauernhöfe der Gemeinde Merfeld.

Bei der 1., 2. und 3. Spaltung des Hauses Merfeld (1394, 1415, 1461) teilten sich die 2 Gebrüder von Merfeld auch in die Bauernerbe und Kotten ihrer „Burschop to Mervelde in dem Kerspelle von Dülmen“. Seitdem unterschied man zweierlei Höfe, je nachdem sie zum einen oder anderen Hause Merfeld hörig waren. Als das eine Haus dann an die Familie von Merode kam, wurden deren Gehöfte die Merodeschen, die übrigen die Merfeldschen, letztere später auch Bretzenheimschen genannt. Die Gesamtheit dieser Höfe bezeichnete man als „Unterbauerschaften“, und seit 1815 , als Merfeld eine Gemeinde wurde, als „Bauerschaften“ Merfeld und Merode. Jede hat ihre Wohnhäuser für sich mit Zahlen versehen. Die Gehöfte der 2 Bauerschaften liegen willkürlich durcheinander, so daß von einer Bauerschaft, als einer zusammenhängenden Ortschaft nicht die Rede sein kann. Die Hauszahlen haben nicht einmal Unterscheidungsmerkmale, so daß nicht ersichtlich ist, welcher „Bauerschaft“ sie gelten, zumal man Gehöfte mit gleichen Nummern nebeneinander liegend findet. Dieses ist eine veraltete und unzweckmäßige Einrichtung – wohl einzig in der ganzen Welt – und bedarf dringend der Aufheben oder Aenderung.

Merfeld [schrieb Kindlinger 1787] war ehedem ein Haupthof; seine hofhörigen Erbe und Kotten wurden, so viel man weiß, nie von ihm getrennt. Nebst allerlei Getreidearten zieht der gemeine Mann häufig Flachs; schier bei jedem trifft man einen Webstuhl an. Freien Torfbrand und freie Viehweide befriedigen den Einwohnern 2 hauptsächliche Bedürfnisse. Nebst dem reichlichen Grasanger gibt ihnen die rundum liegende Mark noch überflüssigen Dünger an Heide- und Grasplaggen. Der Boden besteht aus grobem Sande, der mit dem erwähnten Dünger vermischt reichliche Ernte gibt.“ Das alles hat sich inzwischen geändert. Nebenerwerb mit Weberei und der Torfbrand sind nicht mehr; die Marken sind geteilt, so daß jeder Hof seinen „Lappen“ zugeteilt erhalten hat. Namentlich die Heubachregulierung und die Verwendung von Kunstdünger haben die Landwirtschaft in Merfeld hoch gebracht und selbständig gemacht, wie denn auch die Bevölkerung im Anwachsen ist. Im vorvorigen Jahrhundert hatte die Gemeinde mehr Seelen als heute, denn Kindlinger behauptet, daß die Zahl der Einwohner bei der 1782 gehobenen Kopfschatzung beinahe auf 1000 sich belaufen habe und noch jährlich zunehme. Dagegen schien es im verflossenen Jahrhundert, als wenn Merfeld mehr und mehr vereinsame und veröde. Die Einwohnerzahl sank auf 680 herab. Viele Merfelder wanderten nach Nordamerika aus und gründeten dort neue Siedlungen. So las man später in den Zeitungen, daß der aus Merfeld stammende Clemens Hünck 1892 in St. Cloud im Staate Minnesota (Nordamerika) zum Abgeordneten nach Washington gewählt worden sei.

Während des Weltkriegs hat der Herzog von Croy große Strecken Haideland mit dem Dampfpflug zu Ackerland herstellen lassen. Sie liegen im Westen im Bruche, südlich des Borkener Weges, und sind nun in Pacht gegeben worden, nachdem das 1. Jahr pachtzinsfrei war. Dort gedeiht der Roggen besonders gut.

Die Höfe Merfelds liegen am Rande einer hufeisenförmigen Sandwelle, deren Kuppe die Ackerfelder, genannt der Merfelder Esch, einnehmen. Die Gehöfte verteilen sich zu Siedlungstrupps, die man im Ortssprachgebrauche mit Namen bezeichnete. Die Berger Bauern (auf dem Berge) heißen Bergmann, Maasmann und andere; südlich liegt „Schmachtenberg“ (die Schule und andere); nördlich der „Knubbenbrink“ (Wiethof und andere); „Boßtrup“ bezeichnet den Bezirk zwischen Haus Merfeld und dem großen Esch; „Bikhook“, die am Mühlenbach wohnenden Specht, Stegehake usw., „Holland“ Leier und andere, „Landenbrok“ die westlichen Gehöfte. Die Gehöfte selbst erhielten ihre Namen bald vom Vornamen der Bewohner, bald von der Lage, bald von der Beschäftigung der Besitzer, bald von Ungefähr.

Von den Vornamen benannte Erbe sind Elbers, Ernst, Espeter, Peters, Vennepeter, Frerik, Göckener, Haake, Stegehaake, Jasper, Lenz (=Laurenz), Leuer (=Ludger), Mensmann(Menso), Uhlending (Uhland), Plasmann, Plas-strotmann.

Nach der Beschäftigung benannte Höfe sind: Höner (-Hövener) Hofbaumeister, Jäger, Kock, Stegekock, Pannekock, Kleinschnieder, Kneupener, Ölger, Reer, Schlüter, Beckschlüter, Schröder, Wäsker.

Nach der Lage im Gelände benannt sind: Bergmann Bergstrotmann, Strotmann, Diekkämper, Dreyer, Eschpeter, Elskemper, Gelschefort, Heßler, Hülsmann, Maasmann, Stegemann, Sundermann, Schultebein, Terfort, Wautmann, Wieschhörster, Wiesweg, Winkelhüsener.

Epke, Grave, Wiethof sind die dem Abte, dem Grafen, der Kirche gewidmeten Höfe.

Von Ungefähr benannte Höfe sind: Rave, Specht und Hesker. Dieser wird 1394 Hasikenhus und 1461 Hezeker geschrieben, vom Hasen herrührend, wie es in Merfeld ein Grundstück Hasenpad gibt. (Prof. Jostes.)

Im Teilungsvertrag des Hauses Merfeld von 1394 werden mehrere Höfe genannt als Klavenshues, Wernershues, Wolt Hinkenhues. Diese Namen sind noch nicht ständige gewesen, es müssen nachher die Namen Lenz, Peters und Hilgenberg dafür aufgekommen sein, denn diese 3 Vollerbe werden in keinem Teilungsvertrage genannt. Hilgenberg obendrein hat den Namen nicht von der Lage, da der Hof nicht auf einem Berge wie „Bergmann“ liegt, sondern der Name wird von einem Aufkömmlinge herrühren.

H. Prof. Dr. Jostes-Münster, um Aufklärung einiger Hofesnamen von Merfeld gebeten, hatte die Freundlichkeit folgendes mitzuteilen: „Dreger gehört wohl zu Dreh, Drehung ist also ein örtlicher Name. (Schulte) Bene, altes Bani, kann außer Bahn, auch Platz, Ebene sein; man muß die Oertlichkeiten kennen, um über diese zweifelhaften Namen urteilen zu können. In Marensharen ist der 2. Teil „Horn“, aber der erste? Struffert ist ein schon sehr zusammen gezogener Name, an den ich mich ebensowenig wage, wie an die übrigen.“

Der Name Bene kommt auch in Sunderbene vor, welches Erbe im Vertrage von 1394 genannt wird, jedoch ohne Angabe seiner Lage. Auch in dem Hofesnamen Bein-Eilert (Bschft. Welte) ist wohl gleiches Wort Bene enthalten. Es gibt in Welte mehrere Eilertshöfe und ist dieser nach seiner Lage am Beining (Unter- und Oberbeining) zur Unterscheidung von den anderen genannt worden.

Am 1. Januar 1900 trat das westfälische Anerbengutsgesetz in Wirkung, welches die Zerstückelung der Bauerngüter bei Todesfällen des Hofeigentümers verhüten soll. Ein Anerbengut liegt nach dem Gesetze nur dann vor, wenn solche Eigenschaft im Grundbuche eingetragen steht. Das Gut muß dem Hauptzwecke nach zum Betriebe der Land- (Forst-) wirtschaft bestimmt und zur – selbständigen Nahrungsstelle geeignet sein, also einen Grundsteuer-Reinertrag von mindestens 20 Tlr. (60 Mk.) und ein eigenes Wohn- und Wirtschaftsgebäude aufweisen (Preuß. Gesetz vom 2.7.1898). Merfeld besitzt 60 solcher Güter, darunter 8 mit über 100 Tlr. Grundsteuer-Reinertrag.