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12. Die „Freiheit“ Merfeld

Die im Bezirke Merfeld wohnenden Leute waren frei von ordentlichen Landschatzungen (Steuern), wie alle auf adligen Hofessaaten Wohnende, und frei von der gemeinen Landfolge, da die um das Schloß Merfeld wohnenden Leute dieses bewahren mußten, wenn die Besitzer mit ihren reisigen Knechten zu Landesdiensten ausritten, was vielfach geschehen ist. Aus diesen Ursachen nannte man den Bezirk auch eine „Freiheit“. Von der außerordentlichen Landessteuer aber war niemand, weder Geistliche, noch Freie, noch Herrlichkeiten ausgeschlossen. In Merfeld aber wurde sie mit Widerstreben geleistet. So war 1508 eine gemeine Landsteuer für die päpstliche Bestätigung des Bischofs Erich bewilligt worden. Die Besitzer der Häuser Merfeld weigerten sich, daß die in ihrem Bezirke wohnenden Leute etwas zur Steuer beitragen sollten, weil die Eingesessenen ihrer Herrlichkeit von jeher von solchen Beiträgen befreit wären. Als diesem ungeachtet die Leute dazu gezwungen wurden, flehten sie den Herzog von Berg als Lehnsherrn ihrer Freigrafschaft und Herrlichkeit an, sich für sie bei ihrem Landesherren zu verwenden. Das geschah auch; aber der Bischof von Münster gab ihnen eine ausführliche abweisende Antwort.

Als 1534 der Fürstbischof die Stadt Münster nebst den Wiedertäufern einschloß, sollten 7 um Münster liegende adlige Sitze zu Blockhäusern gemacht werden. Um dieses auszuführen, wurde allen Amtsdrosten (Landräten) befohlen, die in ihren Aemtern gesessenen Hausleute mit Schüppe und Spaten zu Schanzarbeiten dahin aufzubieten. Kord Ketteler, Droste des Amts Dülmen, ließ alle Amtseingesessenen auffordern, sie erschienen auch – ausgenommen die der Bschft. Merfeld. Der Droste schrieb deshalb freundlich an die Besitzer der Häuser Merfeld. Sie antworteten, daß die Freigrafschaft Merfeld von Diensten frei sei. Erst ein männlicher Befehl des Fürsten selbst an die Besitzer der Häuser, ihre eigenhörigen Leute erstes Tags nach Münster zur Arbeit zubringen, sonst sie zum Gehorsam gebracht werden sollten, wirkte bald Gehorsam und Folge.

1539 klagten die Vettern von Merfeld beim Domkapitel in Münster über eine vom Drosten zum Dülmen, Goddert v. Schedelich, vorgenommene Pfändung wegen rückständiger Steuern in Merfeld: „Der Droste mit etlichen Hofdienern aus Münster und vielen Bürgern von Dülmen und Haltern ist am Samstag nach Matthei Apostoli mit gewaffneter Hand in die Herrlichkeit Merfeld gefallen, hat unsere gekleideten Diener niedergeschlagen, dann den armen Wichtern der Einwohner ihre Habe und die Bieste (Kühe) genommen, sie sind in etliche Häuser gefallen, haben der armen Wichter ihr Speck abgegessen, auch etlich Speck mitgenommen. Mit dieser Habe und den Tieren sind die in unser Beider Abwesenheit vor unsere Pforten hingezogen und haben unsere Hausfrauen und Jungfrauen mit sehr unehrlichen, schändlichen Worten angesprengert. Habe und Tiere haben sie aus der Herrlichkeit Merfeld nach dem Hause Dülmen geführt. Da hat der Amtmann unsern armen Wichern angesagt, sie sollten dort sich sämtlich wegen aller Schatzungen seit der Belagerung der Stadt Münster aufschreiben lassen und sie bezahlen.“ Vorgeschützt wurde das Lehnsrecht des Herzogs von Berg. - Goddert von Merfeld, Domherr, aber verehrte dem Fürstbischof Franz einen stattlichen Hengst und machte damit die Pfändung los. (Urk. 118).

1735 zog die münst. Regierung die Merfelder Untertanen zu dem ausgeschriebenen Kopfgeld heran. Trotz Protestes wurden durch ein Militärkommando von 30 Mann und viele Gerichtsbeamte auf Haus Merfeld 1 Pferd, 3 Kühe, 8 kupferne Kessel, sowie den Eingesessenen ihr Vieh und ihre Möbel im Werte von 764 Taler weggenommen. Auch wurde ein Jäger, weil er einem der Leute gegen die Auszahlung beigestanden hatte, gefänglich nach Münster abgeführt. Die Pfänder wurden nicht eher freigegeben als nach Zahlung der Kosten 97 mit Tlr und der Strafen.

1741 wurde dem Rentmeister zu Haus Mfd. von der münst. Regierung befohlen, alle Söhne über 10 Jahre alt auf den Merfeldschen Höfen und Kotten zu verzeichnen und vor der Kommission zu gestellen, um sie in die Steuerrolle einzutragen. Als ein Notar Verwahr einlegte, bedrohte man ihn mit Stockschlägen. Dann wurden 1 Unteroffizier und 12 Gemeine auf Haus Merfeld gelegt. Alle jungen Männer, gesunde und kranke, krumme und lahme, wurden gewaltsam nach Dülmen getrieben.

Die Merfelder Bauerschaft war auch frei von Meßkorn, welches die anderen Eingesessenen des Kirchspiels Dülmen zu geben schuldig waren. Der Pfarrer und der Küster von Dülmen sammelten den Kuchen in Merfeld erst ein, nachdem sie von den Junkern zu Merfeld die Erlaubnis dazu erhalten hatten.